Abgeordnete
© Uwe Feiler/Tobias Koch
Uwe Feiler, CDU/CSU
Diplom-Finanzwirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. November 1965 in Winsen/Luhe; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
1985 Abitur am Gymnasium Winsen an der Luhe, Studium der Finanzwissenschaft in der Finanzverwaltung Niedersachsen, 1988 Abschluss als Diplom-Finanzwirt; 1991 bis 2013 tätig in der Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt.
Seit 2007 unterstütze ich als Mitglied das Menschenrechtszentrum Cottbus e.V. und seit 2010 den Verein zur Förderung der partnerschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen Havelland e.V..
Seit 2005 Mitglied der CDU; seit 2007 Mitglied des Vorstandes der CDU Havelland; Mitglied der Gemeindevertretung Havelaue (Oktober 2008 bis Juni 2012); seit 2008 Abgeordneter des Kreistages Havelland; Direktkandidat der CDU im Bundestagswahlkreis 59 Oberhavel/Havelland II seit 2009; seit 2011 stellvertretender Vorsitzender der CDU Havelland; Kreisvorsitzender der MIT Havelland (2011 bis 2015); seit 2015 Vorsitzender der MIT Brandenburg; Mitglied des Vorstandes der KPV Havelland.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2013.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär für Ernährung und Landwirtschaft
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.