Abgeordnete
© Tobias Koch
Enak Ferlemann, CDU/CSU
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Juli 1963 in Bad Rothenfelde; evangelisch-lutherisch; verheiratet, zwei Kinder.
Lichtenberggymnasium, 1982 Abitur
Banklehre 1982
1984 Wehrdienst Luftwaffe
1985 Studium der Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und Philosophie,
anschließend Tätigkeiten in wirtschaftsberatenden Berufen.
1995-2009 geschäftsführender Gesellschafter einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft.
1976 Mitglied der Schülerunion und Jungen Union, Stadt-, Kreis- und Bezirksvorsitzender,
Mitglied im Landesvorstand; Mitglied in der CDU seit 1979
1990 - 1995 Stadtverbandsvorsitzender Cuxhaven; seit 1995 Vorsitzender CDU-Kreisverband Cuxhaven; seit 1999 Vorsitzender CDU-Bezirksverband Elbe-Weser, Mitglied des Landesvorstands der Niedersachsen CDU e.V.
Seit 1986 Mitglied des Rates der Stadt Cuxhaven, 1991/2009 Fraktionsvorstand, Vorsitzender des Wirtschaftsausschuss, seit 1991 Mitglied des Kreistages des Landkreises Cuxhaven
Mitglied des Bundestages seit 2002;
2005 - 2009 und 2013 - 2014 Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen der CDU/CSU-Fraktion,
ab 2014 stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen.
2007 - 2009 Vorsitzender des Unterausschusses Eisenbahninfrastruktur, seit Oktober 2009 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, seit April 2018 zusätzlich Beauftragter der Bundesregierung für den Schienenverkehr (BSV)
Sprachen: Englisch und Französisch
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.