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Abgeordnete

© Alexander Föhr/ Tobias Koch
Alexander Föhr, CDU/CSU
Leitender Angestellter

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. August 1980 in Heidelberg; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
Abitur 2000 am Bunsen-Gymnasium Heidelberg. Im Anschluss Wehrdienst beim 3.PzFlakBtl 12 in Hardheim (Odenwald). Im Anschluss Studium Politikwissenschaften, Öffentliches Recht und Geschichte an den Universitäten Heidelberg und Mainz (Abschluss: Magister Artium).
2008 bis 2012 Mitarbeiter im Referat des Oberbürgermeisters der Stadt Heidelberg. 2012 bis Mandatsantritt: Leiter Kommunikation/Politik bei der AOK Baden-Württemberg.
Langjähriges Engagement in Junge Union und CDU. Seit 2014 Stadtrat in Heidelberg, seit 2015 Kreisvorsitzender der CDU Heidelberg. Mitglied im Bezirksvorstand der CDU Nordbaden.
Sitzungspräsident der Ziegelhäuser Karneval Gesellschaft 1913 e. V., Vorstandsmitglied im Caritasverband Heidelberg e. V..
Alexander Föhr hat am 1. März 2023 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Michael Hennrich, CDU/CSU die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.