Abgeordnete
Daniel Föst
© Daniel Föst / James Zabel
Daniel Föst, FDP
Selbstständiger Unternehmer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. August 1976 in Schweinfurt; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur am Rhön-Gymnasium in Bad Neustadt an der Saale; Ausbildung zum Verkäufer im Möbeleinzelhandel in Hamburg; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Passau (Vordiplom).
1996 bis 2005 Leitung der Abteilung Marketing & Communication der Opti Wohnwelt, seit 2006 selbständiger Unternehmer im Bereich Marketing und Strategische Planung mit dem Schwerpunkt kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-Ups.
2008 bis 2013 Ehrenamtliches Verwaltungsratsmitglied der Psychiatrischen Kliniken in Oberbayern
Seit 2005 Mitglied der FDP; 2005 bis 2009 Vorsitzender der Jungen Liberalen München; 2010 bis 2014 Vorsitzender der FDP München; seit 2013 Generalsekretär der FDP Bayern; 2014 bis 2021 Beisitzer im FDP-Bundesvorstand; 2008 bis 2013 Mitglied im Bezirkstag Oberbayern; 2017 bis 2021 Landesvorsitzender der FDP Bayern.
Seit 2017 Mitglied des Bundestages; 2017 bis 2021 Obmann im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen; Ordentliches Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Stellvertretendes Mitglied in der Kinderkommission - Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder.
Mitgliedschaft bei diversen Vereinen, u.a. überparteiliche Europa-Union Deutschland, Alumni Netzwerkt der Universität Passau und Förderverein der Rudolf-Steiner-Schule Schwabing; Mitglied des Beirats der Akademie für politische Bildung in Tutzing.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.