Abgeordnete
Dr. Edgar Franke
© Edgar Franke/ Tino Basoukos
Dr. Edgar Franke, SPD
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 21. Januar 1960 in Gudensberg; verwitwet; zwei Kinder.
Abitur an der Albert-Schweitzer-Schule in Kassel; Zivildienst bei der Arbeiterwohlfahrt; Studium der Politik- und Rechtswissenschaften in Marburg und Gießen, 1. und 2. juristisches Staatsexamen, Promotion im Kommunalrecht., Jurist beim Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand; Rektor und bis heute Professor an der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung , Bad Hersfeld;
Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen, u.a. Herausgeber des Nomos-Kommentars Sozialgesetzbuch VII.;
Mitglied des Beirates der Jugend gegen AIDS e. V. in Berlin; Mitglied der Kulturstiftung der Kreissparkasse Schwalm-Eder; Beirat im Evangelischen Forum; Mitglied der Kreissynode Schwalm-Eder; Verdi-Mitglied seit 1986; Mitglied der AWO Arbeiterwohlfahrt seit 1979; Mitglied im Bundeswehrsozialwerk; Mitglied in zahlreichen Heimat-, Kultur- und Sportvereinen; Mitglied im Wirtschaftsrat der TSV Eintracht Gudensberg; Mitglied Schutzgemeinschaft Deutscher Wald; Mitglied der SPD seit 1976.
Seit April 2018 Opferbeauftragter der Bundesregierung.
Stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion; Vizepräsident der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft (DPG) in Berlin; Stellvertretender Sprecher der SPD-Landesgruppe Hessen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarischer Staatssekretär für Gesundheit
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.