Abgeordnete

Markus Frohnmaier
© Jana Schneider
Markus Frohnmaier, AfD
Pressesprecher

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. Februar 1991 in Craiova; evangelisch; verheiratet; ein Kind.
2001 bis 2006 Hauptschule Grafenau-Döffingen; 2006 bis 2008 Fachschule Werner-Siemens-Schule Stuttgart; 2008 bis 2011 Wirtschaftsgymnasium in Calw mit Erreichung der allgemeinen Hochschulreife; ab 2011 Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Eberhardt-Karls-Universität Tübingen.
2015 bis 2016 Assistent der Stuttgarter AfD-Stadtratsfraktion; 2016 Pressesprecher von Dr. Frauke Petry; 2017 Pressesprecher von Dr. Alice Weidel.
2013 bis 2017 Mitglied im AfD-Landesvorstand Baden-Württemberg; 2013 bis 2015 und 2016 bis 2017 Landesvorsitzender JA-Baden-Württemberg; seit 2015 Bundesvorsitzender JA Deutschland.
Fördermitglied bei DRF Luftrettung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.