Abgeordnete
Maximilian Funke-Kaiser
© Maximilian Funke-Kaiser/Dominik Konrad
Maximilian Funke-Kaiser, FDP
Betriebswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 17. August 1993 in Augsburg; ledig.
2012 Abitur am Gymnasium St. Anna in Augsburg; 2012 bis 2016 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg mit Abschluss Bachelor of Science.
2012 bis 2021 beschäftigt bei der RFK Immobilienverwaltung GmbH; seit 2014 Geschäftsführer FKB Funke-Kaiser Beratung GmbH; seit 2016 geschäftsführender Gesellschafter der Akkurat Abrechnungsservice oHG; 2020 bis 2021 Geschäftsführer der RFK Immobilienverwaltung GmbH.
Seit 2013 Mitglied der Freien Demokraten (FDP) und der Jungen Liberalen e. V.; 2017 bis 2021 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern e. V.; 2013 bis 2021 Mitglied im Kreisvorstand der FDP Augsburg-Stadt; seit 2015 Mitglied des Bezirksvorstands der FDP Schwaben; seit 2017 Mitglied des Landesvorstands der FDP Bayern.
Mitgliedschaften: Europa-Union Deutschland e. V., LOAD e. V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Bayern
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.