Abgeordnete

Martin Gassner-Herz
© Martin Gassner-Herz/Jolin Held
Martin Gassner-Herz, FDP
Verwaltungsangestellter

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. Mai 1985 in Tuttlingen; verheiratet.
2004 Abitur am Otto-Hahn-Gymnasium in Tuttlingen; Studium der Politik- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Konstanz; Abschluss 2007 als Bachelor of Arts in Political and Administrative Science; anschließend Studium der Politikwissenschaften bis 2010 mit Abschluss als Master of Arts in Political Science an der Philipps-Universität Marburg.
2010 bis 2012 Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von Sibylle Laurischk MdB; anschließend bis 2013 Freiwilliger Wehrdienst im Jgbtl. 291; danach Geschäftsführender Gesellschafter Deutsche Megaphon GbR bis 2014; seither Verwaltungsangestellter im Landratsamt Ortenaukreis.
Mitglied der Jungen Liberalen mit verschiedenen Funktionen 2000 bis 2020; seit 2003 Freier Demokrat; Vorstandsfunktionen im Ortsverband Offenburg-Ried, Kreisverband Ortenau und Bezirksverband Südbaden; Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg 2019 bis 2021.
Seit Oktober 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.