Abgeordnete

Dr. Thomas Gebhart
© Dr. Thomas Gebhart/ Björn Iversen
Dr. Thomas Gebhart, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. Dezember 1971 in Kandel, verheiratet, 2 Kinder.
1991 Abitur am Europa-Gymnasium in Wörth am Rhein. 1991 Zivildienst am St.Vincentius-Krankenhaus Karlsruhe. 1992 Studium der Betriebswirtschaftslehre und Politikwissenschaft in Mannheim und Birmingham, Abschluss Magister Artium; 2002 Promotion zum Dr. rer. pol. (Universität Mannheim). 1998 Assistent des Bundestagsabgeordneten Dr. Heiner Geißler; 2002 bis 2003 Angestellter der BASF-AG, Bereich Umwelt, Sicherheit und Energie. 1989 Eintritt in die Junge Union, 1996 Eintritt in die CDU, 2002 bis 2020 Vorsitzender CDU-Kreisverband Germersheim, seit 2007 stellvertretender Vorsitzender CDU-Bezirksverband Rheinhessen-Pfalz. 1999 bis 2019 Mitglied des Kreistags Germersheim. 2003 bis 2009 MdL Rheinland-Pfalz, 2006 bis 2009 Umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Englisch (f), Französisch (G). - MdB seit Oktober 2009; seit März 2018 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Gesundheit.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenRheinland-Pfalz
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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