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Abgeordnete

Jonas Geissler
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Jonas Geissler

© Dr. Jonas Geissler/ Stefanie Rebhan

Dr. Jonas Geissler, CDU/CSU

Regierungsrat

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Löwenstraße 11
96450 Coburg


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, München,
  • Regierungsrat und Referatsleiter, Rückkehrrecht


Funktionen in Unternehmen
  • Helios Frankenwaldklinik, Kronach,
  • Mitglied des Beirates (ab 13.12.2021)


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
  • Stellv. Mitglied des Eisenbahninfrastrukturbeirates, von Amts wegen (ab 04.05.2022)
  • Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg, Coburg,
  • Mitglied des Kuratoriums (ab 30.04.2022)
  • Landkreis Kronach, Kronach,
  • Mitglied des Kreistages
  • Sparkasse Kulmbach-Kronach, Kulmbach,
  • Mitglied des Verbandsrates
  • Stadt Kronach, Kronach,
  • Mitglied des Stadtrates
  • Vorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion (bis 28.02.2022)
  • Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums, von Amts wegen (ab 24.03.2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsches Institut für Menschenrechte e.V. (DIMR), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, von Amts wegen (ab 24.03.2022)


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • Robert Bosch Stiftung GmbH, Berlin,
  • Übernahme von Reisekosten, 2022, 3.086,61 EUR

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.