Abgeordnete
Jonas Geissler
© Dr. Jonas Geissler/ Stefanie Rebhan
Dr. Jonas Geissler, CDU/CSU
Regierungsrat
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Juni 1984 in Isny im Allgäu; evangelisch; ledig.
Beruflicher Werdegang: 2003 Abitur am Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach; 2003 bis 2009 Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Internationalen Beziehungen in
Erlangen und Budapest; 2004 bis 2007 Wahlkreisreferent (studienbegleitend) von Umweltminister Dr. Werner Schnappauf; 2009 bis 2018 Promotionsstudium am Lehrstuhl für Bayerische und Fränkische Landesgeschichte der Uni Erlangen; Stipendiat der Hanns-Seidel-Stiftung; 2014 bis 2018/19 Büroleiter des Landtagsbüros von Staatssekretär Dr. Hans Reichhart; 2018 bis 2021 Mitarbeiter/Referent/Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; 2020 bis 2021 Leitung des Referats Social-Media (m.d.W.d.G.b.) im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr; 2021 Referatsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Politischer Werdegang: 2000 Eintritt in CSU und Junge Union (JU); 2003 bis 2004 Bezirksvorsitzender der Schüler Union; 2005 bis 2009 JU Deutschlandrat; 2005 bis 2021 Mitglied im JU Landesausschuss; seit 2008 Stadtrat; 2008-2014 / 2017 bis heute Kreisrat; 2006 bis 2011 JU Kreisvorsitzender; seit 2009 Mitglied im CSU Bezirksvorstand; 2010 bis 2021 JU Bezirksvorsitzender; seit 2014 CSU Fraktionsvorsitzender (Stadtrat); seit 2019 Stellv. CSU Kreisvorsitzender; seit 2021 Vorsitzender des CSU Bundeswahlkreises Coburg-Kronach-Geroldsgrün
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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