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Abgeordnete

Michael Gerdes
© Photothek
Michael Gerdes, SPD
Elektrohauer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. Mai 1960; verheiratet; drei Kinder.
Freiherr-vom-Stein-Hauptschule, Bottrop; 1975 bis 1977 Ausbildung zum Elektroanlageninstallateur bei der AEG-Telefunken; 1977 bis 1980 Ausbildung zum Bergmann und Elektrohauer bei der RAG Deutsche Steinkohle, Bergwerk Prosper-Haniel; 1980 bis 1997 Tätigkeit als Elektriker unter Tage, Bergwerk Prosper-Haniel; 1997 bis 2009 Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied für soziale Angelegenheiten, Bergwerk Prosper-Haniel.
Seit 1976 Mitglied der SPD, Beisitzer im Vorstand des SPD-Ortsvereins Boverheide, Mitglied im Rat der Stadt Bottrop, Vorsitzender des Ausschusses für Sport und Bäder; 1976 bis 2017 Unterbezirksvorsitzender der SPD Bottrop.
Mitglied im Präsidium DRK Kreisverband Bottrop, Vorsitzender des Helfervereins THW Gladbeck-Dorsten.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenFunktionen in Unternehmen
- Emscher Lippe Energie GmbH, Gelsenkirchen,
- Mitglied des Aufsichtsrates, jährlich, 3.500,00 EUR, Brutto
Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Stadt Bottrop, Bottrop,
- Mitglied des Stadtrates, monatlich, 725,20 EUR, Brutto, zuzüglich 2021, 1.229,60 EUR, Brutto; (ab 01.01.2022), monatlich, 870,00 EUR, Brutto, zuzüglich 2022, 975,00 EUR, Brutto
- Vorsitzender des Betriebsausschusses Bottroper Sport- und Bäderbetrieb
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.