Abgeordnete
Kay Gottschalk
© Kay Gottschalk/ Felix Dornig
Kay Gottschalk, AfD
Diplom-Kaufmann
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Dezember 1965 in Hamburg; ledig.
1985 Abitur; 1985 bis 1988 Banklehre; Doppelstudium BWL und Jura, Diplom-Kaufmann.
Management in deutschen Versicherungsunternehmen, unter anderem HDI VVaG - Niederlassung Stuttgart, Nürnberger, Zürich-Versicherungsgruppe.
2017 bis 2021 Mitglied im Finanzausschuss, Finanzpolitischer Sprecher der AfD Fraktion, Oktober 2020 bis Juni 2021 Vorsitzender des 3. Untersuchungsausschusses „Wirecard“
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.