Abgeordnete
Kerstin Griese
© DBT/ Inga Haar
Kerstin Griese, SPD
Historikerin/Politikwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. Dezember 1966 in Münster; evangelisch.
1985 Abitur; Studium der Neueren Geschichte, Osteuropäischen Geschichte und Politikwissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Abschluss: Magister Artium.
1987 bis 1997 freie Mitarbeiterin und 1997 bis 2000 wissenschaftliche Mitarbeiterin der Mahn- und Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Düsseldorf; 2009 bis 2010 Vorstand Sozialpolitik des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Mitglied Gegen Vergessen – für Demokratie e.V.; Willy-Brandt-Zentrum Jerusalem e. V.; Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit; Deutsch-Israelische Gesellschaft; Kinderschutzbund; Marie-Schlei-Verein; IG BCE; AWO; ASB; Vereinigung der Helfer und Förderer des THW NRW; United4Rescue.
Seit 1986 Mitglied der SPD; 1989 bis 1990 AStA-Vorsitzende; 1989 bis 1993 Mitglied des Bundesvorstands der Juso-Hochschulgruppen und des Juso-Bundesvorstands; 1994 bis 1997 stellvertretende Vorsitzende des Juso-Bezirks Niederrhein; 1995 bis 2011 und seit 2013 Mitglied des SPD-Bundesvorstandes; 2008 bis 2018 Vorsitzende der SPD im Kreis Mettmann. Seit 2008 Sprecherin des Arbeitskreises Christinnen und Christen in der SPD; 1997 bis 2003 stellvertretendes Mitglied; seit 2003 Mitglied der Synode der EKD. 2006 bis 2009 und 2011 bis 2018 Vizepräsidentin des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) Nordrhein-Westfalen; seit 2009 Mitglied im Stiftungsrat der Kindernothilfe; seit 2015 Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Mitglied des Bundestages von 2000 bis 2009 und seit Juli 2010; 2002 bis 2009 Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; in der 18. Wahlperiode bis 13. März 2018 Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Seit 14. März 2018 Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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