Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Mariana Harder-Kühnel
© Mariana Harder-Kühnel
Mariana Iris Harder-Kühnel, AfD
Rechtsanwältin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. August 1974 in Gelnhausen; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1994 Abitur; 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaft; 1999 Erstes Juristisches Staatsexamen; 1999 bis 2001 Referendariat; 2001 Zweites Juristisches Staatsexamen.
Seit 2001 Volljuristin – 2002 bis 2010 Ernst & Young AG; 2010 bis 2014 Frenzel & Coll; 2015 bis 2017 Kühnel-Spangenberg-Palige;
Seit April 2013 Mitglied der AfD (vorher parteilos); 2013 bis 2017 hessische Vertreterin im AfD-Bundesfachausschuss Familie; 2013 bis 2017 Sprecherin des hessischen AfD-Landesfachausschusses Familie; 2016 bis 2017 ehrenamtliches Mitglied im Kreisausschuss des hessischen Landkreises Main-Kinzig;
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, 2017 bis 2019 Familienpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, 2019 bis 2021 Familienpolitische Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion;
Spitzenkandidatin des AfD-Landesverbandes Hessen sowie AfD-Direktkandidatin im hessischen Wahlkreis 175 (Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten) zu den Bundestagswahlen 2017 und 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.