Abgeordnete

Sebastian Hartmann
© SPD Parteivorstand/Susie Knoll
Sebastian Hartmann, SPD
Organisationsberater

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Juli 1977 in Oberhausen; verheiratet.
Clara-Schumann-Gymnasium Bonn; Zivildienst in einer Bildungseinrichtung; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Freiberufliche Tätigkeit als Personal- und Organisationsberater; 2011 bis 2013 Mitarbeiter des Europaabgeordneten und Präsidenten des Europäischen Parlaments Martin Schulz.
Seit 1993 Mitglied der SPD; seit 2004 Vorsitzender der SPD in Bornheim und seit 2005 Vorsitzender der SPD im Rhein-Sieg-Kreis; 2014 bis 2018 Regionalvorsitzender der SPD Mittelrhein; 2018 bis 2021 Vorsitzender der NRWSPD; 1999 bis 2020 Mitglied im Kreistag Rhein-Sieg; 2007 bis 2014 Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion; 2014 bis 2018 stellvertretender Landrat des Rhein-Sieg-Kreises.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2019 Mitglied der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
- Ausschuss für Inneres und Heimat
- Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Inneres und Heimat
- Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
- Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.