Abgeordnete
© Dr. Stefan Heck/Tobias Koch
Dr. Stefan Heck, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 18. August 1982 in Marburg; römisch-katholisch.
2002 Abitur an der Stiftsschule St. Johann Amöneburg; 2003 Wehrdienst und anschließende Ausbildung zum Reserveoffizier; 2003 bis 2007 Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Krakau (Polen); 2007 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2011 bis 2012 Rechtsrefendariat in Frankfurt, Marburg und Speyer; 2011 LL.M.-Studium in Krakau; 2012 Promotion zum Doktor der Rechte (Dr. Iur.); 2013 zweites juristisches Staatsexamen.
2007 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Philipps-Universität Marburg (Prof. Dr. Steffen Detterbeck); 2013 Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main; 2013 bis 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages - Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz; Berichterstatter für Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2018 bis 2019 Geschäftsführer VG Media - Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH; seit 2019 Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport.
Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands; Mitglied im Landesvorstand der CDU Hessen; Kreisvorsitzender der CDU Marburg-Biedenkopf.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.