Abgeordnete
Marc Henrichmann
© Marc Henrichmann/ Anja Tiwisina
Marc Henrichmann, CDU/CSU
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 1. Juni 1976 in Münster; römisch-katholisch; geschieden; ein Kind.
1986 bis 1995 Gymnasium Paulinum, Münster; 1995 bis 1996 Grundwehrdienst;
1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Univ. Münster; 2002 bis 2004 Referendariat Landgericht Münster; 2004 bis 2006 Bürogemeinschaft Rechtsanwälte Henrichmann & Dreesmann, Havixbeck; 2007 bis 2009 Bürogemeinschaft Rechtsanwälte und Notarin Henning & Henrichmann, Havixbeck; 2010 bis 2014 Sozietät Rechtsanwälte und Notarin Henning & Henrichmann GbR, Havixbeck; 2014 bis 2017 Geschäftsführer der bundesweit tätigen und gemeinnützigen Jägerstiftung natur+mensch; 2015 bis 2020 Rechtsanwälte/Fachanwälte Henning, Henrichmann & Dr. Carré–Jersch GbR, Havixbeck; seit 2019 Vorsitzende der Jägerstiftung natur+mensch; seit 2021 Rechtsanwaltskanzlei Henrichmann; 2009 bis 2013 Vorsitzende CDU-Gemeindeverband Havixbeck; seit 2011 Vorsitzende CDU-Kreisverband Coesfeld; 2008 bis 2011 Sachkundiger Bürger Gemeinde Havixbeck im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr u. Kultur; seit 2011 Sachkundiger Bürger Kreis Coesfeld, Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung u. Digitalisierung;
Mitgliedschaften Kolpingfamilie Havixbeck, DRK, Hegering Nottuln-Havixbeck, Reit- und Fahrverein Havixbeck-Hohenholte, St. Dionysius Bruderschaft Havixbeck.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2017.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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