Abgeordnete

Reinhard Houben
© Reinhard Houben/ Maurice Cox
Reinhard Houben, FDP
Unternehmer

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. April 1960 in Bensberg; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
1979 Abitur am Hansa-Gymnasium in Köln; 1979 bis 1983 Studium der Betriebswirtschaftslehre in Siegen, Abschluss als Diplom-Kaufmann.
Seit 1983 geschäftsführender Gesellschafter der Arnold Houben GmbH.
Seit 1983 Mitglied der FDP; 2000 bis 2011 Kreisvorsitzender und seit 2011 Bezirksvorsitzender der FDP Köln und Mitglied des Landesvorstandes NRW; 1989 bis 1994 und 2009 bis 2017 Mitglied des Rates der Stadt Köln.
Mitglied Familienunternehmer e. V.; Mitglied in der Historischen Gesellschaft Köln und der „Freunde und Förderer des Kölnischen Stadtmuseums“.
Seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit Januar 2018 wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion.
Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.