Abgeordnete
Johannes Huber
© Johannes Huber/ Hagen Schnans
Johannes Huber, fraktionslos
Finanzbuchhalter
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 12. Januar 1987 in Moosburg a.d.Isar; ledig.
Abitur am naturwissenschaftlichen Gabelsberger Gymnasium Mainburg; Studium der Soziologie an der Katholischen-Universität Eichstätt-Ingolstadt, Abschluss Diplom-Soziologie.
Oktober 2009 bis Oktober 2010 Praktikant und Diplomand in einem Leuchtmittelunternehmen; Februar 2011 bis August 2012 Personalrecruiter in einem Automobilunternehmen; November 2012 bis Oktober 2014 Projekt-/Junior-Controller in einer Vertriebsgesellschaft; November 2014 bis Oktober 2017 Finanzbuchhalter in einem Reise- und Verkehrsdienstleistungsunternehmen.
Seit April 2014 Mitglied Alternative für Deutschland; August 2015 bis Februar 2016 Mitglied im Kreisvorstand der AfD Oberbayern Nord; Februar 2016 bis März 2018 stellvertretender Kreisvorsitzender der AfD Freising-Pfaffenhofen; seit Oktober 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages, AfD-Fraktion; seit März 2018 Kreisvorsitzender der AfD Freising-Pfaffenhofen; seit Juli 2019 stellvertretender Vorsitzender des AfD-Bezirksverbandes Oberbayern.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat am 5. Januar 2022 mitgeteilt, dass der Abgeordnete Johannes Huber mit Ablauf des 31. Dezember 2021 aus der AfD-Bundestagsfraktion ausgeschieden ist.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.