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Abgeordnete

Dieter Janecek

Dieter Janecek

© DBT/ Inga Haar

Dieter Janecek, Bündnis 90/Die Grünen

Politikwissenschaftler

Wortbildmarke der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Winzererstraße 27
80797 München


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Deutsche Bischofskonferenz Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen, Bonn,
  • Mitglied der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Baden-Badener Unternehmer Gespräche e.V. (BBUG), Baden-Baden,
  • Mitglied des Kuratoriums (bis 18.01.2023)
  • Bundesverband der Unternehmervereinigungen e.V. (BUV), Berlin,
  • Mitglied des Beirates (bis 18.01.2023)
  • Bundesverband eMobilität e.V., Berlin,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates (bis 18.01.2023)
  • Deutsch-Israelische Wirtschaftsvereinigung e.V., Offenbach am Main,
  • Mitglied des Kuratoriums (ab 16.01.2023)
  • Energy and Climate Policy and Innovation Council (EPICO) e.V., Berlin,
  • Mitglied des Beirates (bis 18.01.2023)
  • FUTURZWEI. Stiftung Zukunftsfähigkeit, Berlin,
  • Mitglied des Rates für Digitiale Ökologie (bis 20.01.2023)
  • KI Bundesverband e.V., Berlin,
  • Mitglied des politischen Beirates (bis 20.01.2023)
  • Wirtschaftspolitischer Club Deutschland e.V., Berlin,
  • Mitglied des Politischen Beraterkreises (bis 20.01.2023)


Spenden und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit
  • Robert Bosch Stiftung GmbH, Berlin,
  • Übernahme Reisekosten, 2022, 8.263,91 EUR

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.