Abgeordnete
Thomas Jarzombek
© Thomas Jarzombek/ Tobias Koch
Thomas Jarzombek, CDU/CSU
IT-Berater
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 28. April 1973 in Düsseldorf.
1993 Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 1996 Vordiplom und Gründung einer IT-Beratungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, dort bis 2013 geschäftsführender Gesellschafter und bis Ende 2017 Gesellschafter. Seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
1994 bis 2001 Kreisvorsitzender der Jungen Union Düsseldorf. 2000 bis 2006 stellv. Landesvorsitzender der Jungen Union NRW. Seit 2007 Mitglied des Landesvorstands der CDU NRW. Seit 2014 Kreisvorsitzender der CDU Düsseldorf. Seit 2015 stellvertretender Bezirksvorsitzender der CDU Bergisches Land. Seit 2021 ist er Mitglied im Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Seit 2022 ist Thomas Jarzombek ebenfalls Mitglied im Bundesvorstand der CDU Deutschlands.
1999 bis 2005 Mitglied des Rates der Stadt Düsseldorf. 2005 bis 2009 direkt gewähltes Mitglied im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Wahlkreis 42/Düsseldorf), zuletzt medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Sprecher der Jungen Gruppe.
2009, 2013, 2017 und 2021 direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages (Wahlkreis 106/Düsseldorf).
2017 bis 2021 Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt. 2018 bis 2021 Beauftragter des Bundeswirtschaftsministeriums für digitale Wirtschaft und Startups. In der aktuellen Legislaturperiode Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Ausschuss Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung und Mitglied im Ausschuss für Digitales.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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