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Abgeordnete

Oliver Kaczmarek
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Oliver Kaczmarek

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Oliver Kaczmarek, SPD

Sozialwissenschaftler

Wortbildmarke der SPD-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Untere Husemannstr. 38
59425 Unna


Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
  • Referent beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Rückkehrrecht


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • FernUniversität in Hagen, Hagen,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich (ab 28.09.2022)
  • Sparkasse Dortmund, Dortmund,
  • Mitglied des Beirates (ab 29.11.2022)


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • AIDS-Hilfe im Kreis Unna e.V., Unna,
  • Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
  • Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW), Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis Dezember 2021)
  • Evangelische Perthes-Stiftung e.V., Münster,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Evangelisches Studienwerk e.V., Schwerte,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Internationales Bildungs- und Begegnungswerk e.V. (IBB), Dortmund,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Stiftung Lesen, Mainz,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Verein zur Förderung der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion e.V., Berlin,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V., Berlin,
  • Mitglied des Senats, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.