Abgeordnete
Elisabeth Kaiser
© DBT/Elisabeth Kaiser/Stella von Saldern
Elisabeth Kaiser, SPD
Politik- und Verwaltungswissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 4. März 1987 in Gera; verheiratet; ein Kind.
2005 Abitur am Albert-Schweitzer-Gymnasium Gera; 2008 Bachelor in Staatswissenschaften an der Universität Erfurt; 2012 Master in Politik- und Verwaltungswissenschaften an der Universität Potsdam.
2011 bis 2012 Werksstudentin bei Telefónica S.E. (Deutschland); 2012 bis 2013 Junior Beraterin bei der Partake GmbH; 2013 bis 2014 Büroleiterin der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung (degepol).
2014 bis 2017 Pressesprecherin der SPD-Landtagsfraktion im Thüringer Landtag.
Mitgliedschaften u a.: ver.di; Naturfreunde Thüringen e. V.; Netzwerk für Demokratie und Courage e. V.; Förderverein der Vogtland Philharmonie Greiz/Reichenbach e. V., Freunde des Lindenau-Museums e. V., LKJ Thüringen e. V.; Fördermitglied FACK e. V.
Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Ost und Vorsitzende der SPD-Landesgruppe Thüringen im Deutschen Bundestag; stellvertretende Sprecherin der AG Kommunales der SPD Bundestagsfraktion; Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb); Vorsitzende des SPD-Kreisverbandes Gera; stellvertretende Vorsitzende der THW Landeshelfervereinigung Sachsen-Thüringen e. V.; Vorstandsmitglied im Netzwerk für Demokratie und Courage e. V.; Mitglied im Politischen Beirat des Wirtschaftsforums der SPD e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.