Abgeordnete
Gabriele Katzmarek
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Gabriele Katzmarek, SPD
Gewerkschaftssekretärin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Juli 1960 in Marl; konfessionslos; verheiratet; zwei Kinder.
1976 Ausbildung zur Chemielaborantin; 1985 Elternzeit; 1990 hauptamtliche Gewerkschaftssekretärin der IG Bergbau, Chemie, Energie; 2001 Bezirksleiterin der IG Bergbau, Chemie, Energie.
IG Bergbau, Chemie, Energie; SPD; Arbeiterwohlfahrt; Naturfreunde e.V; regionale Vereine.
1989 Eintritt in die SPD; 2002 Vorstandsmitglied im SPD-Ortsverein; 2002 Mitglied im Bezirksbeirat Mannheim/Käfertal; 2004 stellvertretende Vorsitzende des SPD-Ortsvereins; 2004 Sprecherin der SPD-Bezirksbeiratsfraktion; 2009 bis 2013 Mitglied im Gemeinderat der Stadt Mannheim; Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion; Mitglied im Fraktionsvorstand der SPD-Gemeinderatsfraktion; bis 2014 Mitglied Verband Region Rhein-Neckar.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 2014 Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, und stellv. Mitglied in den Ausschüssen für Gesundheit und für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung; 2017 bis 2019 stellv. Vorsitzende der Tarifgemeinschaft der SPD-Bundestagsabgeordneten; seit 2018 stellv. Vorsitzende der Deutsch-Südasiatischen Parlamentariergruppe; 2018 bis 2019 Mitglied der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“; seit 2019 Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenBaden-Württemberg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.