Abgeordnete
Cansel Kiziltepe
© Deutscher Bundestag/Inga Haar
Cansel Kiziltepe, SPD
Diplom-Volkswirtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 8. Oktober 1975 in Berlin; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur in Berlin-Kreuzberg; 1996 bis 2001 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Berlin.
Anschließend u. a. freie Mitarbeiterin bei dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und beim DGB sowie Betriebsleiterin bei F. Dameris GmbH & Co. KG.
2005 bis 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin und persönliche Referentin bei dem Bundestagsabgeordneten Ottmar Schreiner; anschließend bei der Volkswagen AG im Stab des Arbeitsdirektors zuständig für volkswirtschaftliche Analysen.
Seit 2005 Mitglied der SPD; 2016 bis 2020 stellvertretende Kreisvorsitzende der SPD Friedrichshain-Kreuzberg; 2010 bis 2012 stellvertretende Abteilungsvorsitzende der Abteilung 61 in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg; 2008 bis 2012 stellvertretende AfA-Kreisvorsitzende Friedrichshain-Kreuzberg.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; seit 2015 stellvertretende finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2015 Geschäftsführerin der AG Steuerpolitik (steuermythen.de); seit 2018 stellvertretende sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion; seit 2021 Sprecherin der SPD Landesgruppe Berlin.
2002 bis 2012 Mitglied bei ver.di; seit 2012 Mitglied der IG Metall; Mitglied des Vorstands von Strohalm e.V.; Mitglied im Kuratorium der Berliner Krebsgesellschaft; Mitglied der Arbeiterwohlfahrt, im Berliner Mieterverein und im Verein Möckernkiez e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.