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Abgeordnete

Karsten Klein
© Karsten Klein/Dominik Konrad
Karsten Klein, FDP
Diplom-Kaufmann

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 2. Dezember 1977 in Aschaffenburg; evangelisch; verheiratet; drei Kinder.
1999 Abitur; 2005 Diplom-Kaufmann; 1999 bis 2000 Wehrdienst.
2005 bis 2008 Leiter Marketing und Vertrieb, Mora Fabrik für Messgeräte H. Freund GmbH; 2008 bis 2013 Landtagsabgeordneter; 2014 bis 2015 Geschäftsführer des Zentrum für Telematik e. V.; 2015 bis 2017 EU-Forschungsreferent an der Hochschule Aschaffenburg.
Vorsitzender des Turn- und Sportverein 1893 Aschaffenburg-Leider e. V.; Vorsitzender des Evangelischen Kirchenvereins St. Lukas Leider e. V.
Seit 1999 Mitglied in der FDP; 2002 bis 2013 Kreisvorsitzender der FDP Aschaffenburg; seit 1999 Mitglied des Bezirksvorstands der FDP Unterfranken aktuell Bezirksvorsitzender; seit 2007 Mitglied des Landesvorstands der FDP Bayern aktuell stellvertretender Landesvorsitzender; seit 2008 Mitglied des Aschaffenburger Stadtrats; 2008 bis 2013 Mitglied des Bayerischen Landtags, stellvertretender Fraktionsvorsitzender.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObmann
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.