Abgeordnete
Lars Klingbeil
© SPD/ Peter Hönnemann
Lars Klingbeil, SPD
Politikwissenschaftler
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 23. Februar 1978 in Soltau; evangelisch; verheiratet.
1998 Abitur am Gymnasium Munster; 1998 bis 1999 Zivildienst in der Bahnhofsmission Hannover; 2001 bis 2004 Stipendiat Friedrich-Ebert-Stiftung (FES); 1999 bis 2004 Studium der Politischen Wissenschaft, der Soziologie und der Geschichte an der Leibniz Universität Hannover (Abschluss Magister).
2001 bis 2003 Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von Bundeskanzler Gerhard Schröder, MdB und Heino Wiese, MdB; 2004 bis 2005 Jugendbildungsreferent, SPD-Landesverband Nordrhein-Westfalen; 2005 bis 2009 Büroleiter von Garrelt Duin, MdB, SPD-Landesvorsitzender.
2001 bis 2016 Ratsmitglied der Stadt Munster; 2006 bis 2018 Mitglied des Kreistags Heidekreis; 2006 bis 2020 SPD-Unterbezirksvorsitzender Heidekreis; seit 2017 Generalssekretär der SPD.
2005 und seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages.
2009 bis 2017 netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion; 2014 bis 2018 Vorsitzender der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen in der SPD-Bundestagsfraktion.
Mitgliedschaften: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE), Freiwillige Feuerwehr Munster, Verkehrswacht Munster, Verein Sprungbrett e.V., Verein der Förderer und Ehemaligen des Gymnasiums Munster e.V., Sozialverband Deutschland, D64 - Zentrum für Digitalen Fortschritt, Lions Club Munster, Atlantik Brücke e.V., Freundeskreis von Yad Vashem in Deutschland e.V., Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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