Abgeordnete
Daniela Kluckert
© DBT/ Carlo Pause-Hohenner
Daniela Kluckert, FDP
Diplom-Volkswirtin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 22. Dezember 1980 in Nürnberg; evangelisch-lutherisch; verheiratet.
2002 Abitur Georg-Christoph-Lichtenberg-Gesamtschule; 2010 Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Abschluss Diplom-Volkswirtin. 2009 bis 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages; seit 2013 Referentin des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der Vertretung des Freistaates beim Bund (zurzeit beurlaubt). 2005 Eintritt Junge Liberale, FDP; 2006 bis 2007 Landesvorsitzende der Jungen Liberalen; seit 2011 Bezirksvorsitzende FDP Pankow Berlin; Mitglied im Verein der Liberalen Frauen Berlin; seit 2016 Mitglied im Landesvorstand FDP Berlin; seit März 2018 stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Berlin; seit Mai 2021 Mitglied im Bundesvorstand der FDP.
Mitgliedschaften: Freie Demokratische Wohlfahrt (FDW), Tempelhofer-Tennis-Club, Alumni-Verein der Universität Würzburg und Schützenverein Weißenborn, Mitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Fördermitglied bei den Jungen Liberalen, seit Dezember 2008 Mitglied Parlamentarischen Beirat eMobilität des Bundesverbandes eMobilität, Mitglied Beirat KI-Bundesverband e. V..
Mitglied im Bundestag seit Oktober 2017, stellvertretende Vorsitzende des Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Mitglied Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung, Mitglied Parlamentarischen Freundeskreis Berlin-Taipei.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenParlamentarische Staatssekretärin für Digitales und Verkehr
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.