Abgeordnete
Tim Klüssendorf
© SPD/ Tobias Schult
Tim Klüssendorf, SPD
Volks- und Betriebswirt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 16. August 1991 in Lübeck; ledig.
2011 Abitur an der Ernstinenschule zu Lübeck; 2011 bis 2012 Bundesfreiwilligendienst beim Lübecker Jugendring e.V.; 2012 bis 2015 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg (Abschluss: Bachelor of Science); 2015 bis 2018 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Hamburg (Abschluss: Master of Science)
2012 bis 2018 Studentischer Mitarbeiter im Wahlkreisbüro von Thomas Rother, MdL; 2018 bis 2021 Persönlicher Referent des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck
2010 bis 2012 Vorsitzender der Jusos Lübeck; 2010 bis 2017 Vorstandsmitglied der SPD Lübeck; 2012 bis 2018 Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Lübeck; 2013 bis 2018 Mitglied der Lübecker Bürgerschaft (direkt gewählt)
Mitgliedschaften bei Ver.di, Arbeiterwohlfahrt (AWO), SJD - Die Falken, TuS Lübeck 1893, VfB Lübeck von 1919
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.