Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Lukas Köhler
© James Zabel
Dr. Lukas Köhler, FDP
Philosoph

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 20. August 1986 in München; römisch-katholisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur 2005; Zivildienst St. Josef Krankenhaus Monheim am Rhein 2005 bis 2006; Studium der Philosophie (Master of Arts) in München, Manila und London 2006 bis 2010; Promotion an der Hochschule für Philosophie in München 2011 bis 2015, Titel: „Über die Repräsentation von Non-Voice-Parties in demokratischen Staaten“; seit 2015 Geschäftsführer des Zentrums für Umweltethik und Umweltbildung.
Seit 2011 Beitritt bei den Freien Demokraten (FDP) und Jungen Liberalen e. V.; Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Bayern seit 2014; Mitglied des Landesvorstands der FDP Bayern seit 2015; seit 2019 Beisitzer des Bundesvorstands der FDP; seit 2019 Generalsekretär FDP Bayern.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenVeröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.