Abgeordnete
Jens Koeppen
© DBT/ Stella von Saldern
Jens Koeppen, CDU/CSU
Elektromeister
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. September 1962 in Zeitz, verheiratet, eine Tochter, evangelisch.
Elektromonteur; Meister Industrieelektrotechnik; Meister Elektroinstallateurhandwerk.
1990 bis 2010 selbstständiger Unternehmer.
1989 Mitglied Neues Forum; seit 1997 Mitglied der CDU; seit 2001 Kreisvorsitzender der CDU Uckermark; seit 2003 Mitglied im Landesvorstand der CDU Brandenburg; Kreistagsabgeordneter im Kreistag Uckermark;
Mitglied des Bundestages seit 2005; 18. WP Vorsitzender des Ausschusses Digitale Agenda; 17. bis 19. WP Obmann der Schriftführer; Mitglied im Ältestenrat; Vorstandsmitglied Parlamentskreis Mittelstand, Vorsitzender AG Handwerk; Vorsitzender der Landesgruppe der CDU Brandenburg im Deutschen Bundestag; Bundesverdienstkreuz am Bande.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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