Abgeordnete

Markus Koob
© Markus Koob/Meik Merkelbach
Markus Koob, CDU/CSU

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 5. Dezember 1977 in Kronberg im Taunus; römisch-katholisch; ledig.
1988 bis 1997 Altkönigschule in Kronberg/Ts.; 1997 bis 1998 Wehr-/Zivildienst in der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Stierstadt - Weißkirchen; 1998 bis 2005 Studium des Magisterstudiengangs Politikwissenschaften (Hauptfach), Öffentliches Recht, (Nebenfach) und Bürgerliches Recht (Nebenfach) an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz, Akademischer Grad: Magister Artium.
2006 bis 2012 Persönlicher Referent des Landrats Hochtaunuskreis; 2012 bis 2013 Pressesprecher Hochtaunuskreis.
Seit 1995 Mitglied der CDU; Stellvertretender Parteivorsitzender CDU Oberursel; seit 2016 Mitglied des Kreistages des Hochtaunuskreises; seit 2020 Vorsitzender der CDU Hochtaunus.
Seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Auswärtiger Ausschuss
- Unterausschuss Vereinten Nationen, internationale Organisationen und zivile Krisenprävention
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.