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Abgeordnete

Dr. Günter Krings
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Dr. Günter Krings

© Dr. Günter Krings/ Tobias Koch

Dr. Günter Krings, CDU/CSU

Jurist

Wortbildmarke der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Abgeordnetenbüro

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kontakt

Wahlkreisbüro

Regentenstr. 11
41061 Mönchengladbach


Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
  • Herausgeber „Zeitschrift für Rechtspolitik“
    • Verlag C.H.Beck oHG, monatlich, 500,00 EUR, Brutto
  • Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Mönchengladbach,
  • Rechtsanwalt (freier Mitarbeiter)


Funktionen in Unternehmen
  • Nationales Zentrum für Bürokratiekostenabbau an der Fachhochschule des Mittelstandes (FHM), Bielefeld,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich


Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Bistum Essen, Essen,
  • Mitglied des Beirates der Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, ehrenamtlich
  • Evangelischer Kirchenkreis Gladbach-Neuss, Mönchengladbach/Neuss,
  • Mitglied der Synode, ehrenamtlich
  • Stiftung Forum Recht, Karlsruhe,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich


Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Aktion Deutschland Hilft e.V., Bonn,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. (DAJV), Bonn,
  • Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. (DGG), Berlin,
  • Vorsitzender des Vorstandes, ehrenamtlich
  • Frischluft e.V., Berlin,
  • Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
  • International Association of Legislation (IAL) e.V., Den Haag,
  • Mitglied des Advisory Council, ehrenamtlich
  • Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES), Berlin,
  • Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.

Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.

Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.

Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.