Abgeordnete
Michael Kruse
© Michael Kruse, FDP Hamburg/Patrick Lux
Michael Kruse, FDP
Unternehmer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 30. Dezember 1983 in Hamburg; ledig.
Abitur auf dem Johannes-Brahms-Gymnasium in Hamburg; 2003 bis 2008 Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg und 2005 bis 2006 an der University of Liverpool, Abschluss Diplom-Volkswirt.
Bis 2011 selbstständiger Unternehmensberater in Hamburg und Berlin; seit 2015 Tätigkeit als kaufmännischer Geschäftsführer des Heidelberger Beratungsunternehmens Cogitars GmbH.
2011 bis 2015 Fraktionsgeschäftsführer der FDP-Bürgerschaftsfraktion in Hamburg; 2015 bis 2020 Mitglied der Bürgerschaftsfraktion und wirtschaftspolitischer Sprecher; seit 2017 Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion; Seit 2021 Landesvorsitzender der FDP Hamburg.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappen
Hamburg
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.