Abgeordnete
Ina Latendorf
© Die Linke MV/Jörn Schulz
Ina Latendorf, Die Linke
Juristin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 26. Juni 1971 in Greifswald; ledig; ein Kind.
1978 bis 1988 POS Horst; 1988 bis 1991 Berufsausbildung mit Abitur (Facharbeiter für Pflanzenproduktion); 1991 bis 1996 Studium Rechtswissenschaft in Greifswald; 1996 erstes juristisches Staatsexamen; 1996 Mitarbeiterin Rechtsanwaltskanzlei Müllers und Schulte in Stralsund; 1997 Mitarbeiterin Rechtsanwaltskanzlei Sabine Kittendorf in Neustrelitz; 1998 bis 2000 Referendariat Landgericht Stralsund MV; 2000 zweites Juristisches Staatsexamen.
2001 Mitarbeiterin im Amt für Landwirtschaft Franzburg; 2001 bis 2021 Referentin des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Seit 1990 Mitglied der PDS und seit 2007 der Partei Die Linke; Mitglied in der Landesschiedskommission; 2001 Kandidatur Bürgermeisteramt Grimmen; 2002 Kandidatur Landtag Mecklenburg-Vorpommern; 2006 Kandidatur Landtag Mecklenburg-Vorpommern; seit 2019 Mitglied des Kreistages im Landkreis Ludwigslust-Parchim.
Seit 2005 Mitglied im 1. Schweriner Judoclub e. V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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