Abgeordnete
© Silke Launert / Christian Weber
Dr. Silke Launert, CDU/CSU
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 27. Dezember 1976 in Stadtsteinach; evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1996 Abitur Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach; 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen; 2001 bis 2002 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Dr. Wilhelm Mößle; 2002 bis 2004 Rechtsreferendariat am Landgericht Bayreuth, der Regierung von Oberfranken und in der Deutsche Botschaft in Washington D.C., USA; 2004 Zweites juristisches Staatsexamen; 2013 Promotion an der Universität Bayreuth.
2005 Richterin beim Amtsgericht Hof; 2005 bis 2007 und seit 2011 Richterin am Landgericht Hof (Zivilsachen); 2007 bis 2009 Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hof.
Seit 2013 Mitglied im CSU-Parteivorstand; Mitglied im CSU-Bezirksvorstand Oberfranken,; seit Juni 2013 Bezirksvorsitzende der Frauen Union (FU) Oberfranken und Mitglied im Landesvorstand der FU Bayern; Leiterin der Projektgruppe Familie und Frauen der FU Bayern; seit 2013 Mitglied des Bundestages.
Bayerischer Richterverein e.V.; Juristische Gesellschaft zu Berlin e.V.; Förderverein Lebens- & Wirtschaftsraum Fichtelgebirge e.V.; Kulturkreis e.V.; Förderer junger Künstler e.V.; Verband Wohneigentum e.V.; Stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins Chorakademie Kloster Weißenohe e.V., Mitglied der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD); Sozialverband VdK Bayern e.V.; Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bayreuth e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.