Abgeordnete
Jens Lehmann
© Jens Lehmann / Tobias Koch
Jens Lehmann, CDU/CSU
Erzieher
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Dezember 1967 in Stolberg (Harz); evangelisch-lutherisch; verheiratet; zwei Kinder.
1988 Abschluss zum Instandhaltungsmechaniker (RAW Engelsdorf). Bis 2005 Radprofi.2006 Abschluss Sportmanager (IST), 2010 Abschluss staatl. geprüfter Erzieher.
Seit 2010 Erzieher im Hort einer Grundschule.
Seit 2004 Stadtrat der Stadt Leipzig und Aufsichtsrat „Sportbäder Leipzig GmbH“. Seit 2002 Vizepräsident des Stadtsportbundes Leipzig e. V., seit 2010 Botschafter des Biosphärenreservates Karstlandschaft im Südharz. Seit 2018 Sprecher Beirat Spitzensportförderung Bundeswehr und Mitglied im Beirat Bildungsinstitut Mitteldeutschland der Johanniter-Akademie.
Seit 2019 Vorsitzender Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Stadtverband Leipzig. Seit 2020 Mitglied im Aufsichtsrat der Agentur für Innovationen in der Cybersicherheit GmbH.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.