Abgeordnete
Christian Leye
© DIE LINKE. NRW/ Irina Neszeri
Christian Leye, Die Linke
Ökonom
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 6. April 1981 in Bochum; ein Kind.
2000 Abitur am Albert-Einstein-Gymnasium in Bochum; 2000 bis 2001 Zivildienst in einer Beratungsstelle für wohnungslose Menschen in Bochum;
2002 bis 2006 Bachelorstudiengang Politikwissenschaft, Universität Bielefeld, Schwerpunkte: Globalisierungsprozesse und soziale Bewegungen, Entwicklungspolitik. Abschlussarbeit: „Die funktionale Verortung der globalisierungskritischen Bewegung in der Weltgesellschaft als Reaktion auf ihre Folgeprobleme“;
2007 bis 2009 Masterstudiengang „International Economics“ (Volkswirtschaftslehre) an der Georg-August Universität in Göttingen, Schwerpunkt: Entwicklungsökonomie. Abschlussarbeit: „Die Dependenztheorie im Zeichen der Zahlungsbilanzlage Lateinamerikas“;
2012 bis 2013 politischer Jugendberater im Jugendforum der Dortmunder Nordstadt; 2010 bis 2012 Mitarbeiter im Wahlkreisbüro Sevim Dağdelen, MdB; 2014 bis 2021 Mitarbeiter im Wahlkreisbüro Sahra Wagenknecht, MdB.
Seit 2010 Mitglied in der Partei Die Linke; 2011 bis 2012 Sprecher von Die Linke Bochum; 2013 bis 2021 Mitglied im Landesvorstand Die Linke NRW; 2014 Wahl zum stellvertretenden Landessprecher Die Linke NRW; 2016 bis 2021 Landessprecher Die Linke NRW; Mitglied bei ver.di.
Seit 2021 Mitglied des Bundestages, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, Sprecher der Landesgruppe NRW.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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