Abgeordnete
Anja Liebert
© Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/ Stefan Kaminski
Anja Liebert, Bündnis 90/Die Grünen
Verwaltungsangestellte
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. September 1969 in Dortmund; ledig; ein Kind.
1991 bis 1999 Studium der Allgemeinen Literaturwissenschaft, Linguistik des Englischen und Politikwissenschaft Bergische Universität, Wuppertal, Abschluss: Magister Artium; 1992 bis 1993 Auslandsaufenthalt als Fremdsprachenassistentin, Wolverhampton/England; 1989 bis 1991 Studium der Lebensmittelchemie, Münster/Wuppertal; 1989 Allgemeine Hochschulreife, Dortmund.
2012 bis 2021 Jobcoach, 2015 bis 2021 Arbeitsvermittlerin im Arbeitgeberservice, 2012 bis 2015 Jobcenter Wuppertal AöR;
2010 bis 2012 Dozentin in der Erwachsenenbildung, WIPA GmbH, Wuppertal; 2000 bis 2009 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Investor Relations, Abteilungsleitung Personalmanagement und PR, versiko AG, Düsseldorf/Hilden; 1997 bis 1999 Aushilfstätigkeit in der Pressestelle, Bergische Universität, Wuppertal; 1995 bis 1999 Dozentin in der Erwachsenenbildung im Fach Deutsch, Wirtschaftsinstitut Mentil-Naumann, Remscheid; 1994 bis 1999 Studentische Hilfskraft im Fachbereich Sprach- und Literaturwissenschaften, Bergische Universität, Wuppertal.
1999 bis 2001 und 2004 bis 2020 Stadtverordnete im Rat der Stadt Wuppertal; 2014 bis 2020 Fraktionsvorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen; 2015 bis 2021 Aufsichtsrätin der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, Solingen; seit 2009 Aufsichtsrätin der Wuppertaler Stadtwerke mobil GmbH; seit 2014 Aufsichtsrätin der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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