Abgeordnete
Lars Lindemann
© Lars Lindemann/ Harry Schnitger
Lars Lindemann, FDP
Rechtsanwalt
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 9. Mai 1971 in Herzberg/Elster; evangelisch-lutherisch; verheiratet; drei Kinder.
Studium der Betriebswirtschaft und der Rechtswissenschaften (Universität Gießen und Humboldt Universität zu Berlin); 1999 erstes und 2003 zweites juristisches Staatsexamen; Oberstleutnant d. R.
1996 Eintritt in die FDP; 2006 bis 2010 stellvertretender Landesvorsitzender der FDP Berlin; 2009 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2010 bis 2019 Landesschatzmeister der Berliner FDP; 2013 bis 2021 Hauptgeschäftsführer des Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V (SpiFa); 2014 bis 2021 Geschäftsführer der Sanakey Gruppe; 2017 bis 2021 Beisitzer im FDP-Bundesvorstsand; seit 2020 Generalsekretär der Berliner FDP.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
- Verteidigungsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.