Abgeordnete
Andrea Lindholz
© Deutscher Bundestag / Inga Haar
Andrea Lindholz, CDU/CSU
Rechtsanwältin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 25. September 1970 in Bonn; römisch-katholisch; verheiratet; ein Kind.
1991 Abitur am Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach; 1991 bis 94 Studium der Rechtswissenschaften Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt und 1994 bis 1995 Julius-Maximilian-Universität Würzburg, 1. jur. Staatsexamen 1995, Referendariat am Landgericht Aschaffenburg und am Verwaltungsgericht Würzburg, 2. jur. Staatsexamen 1999.
Seit 2000 selbstständige Rechtsanwältin in Aschaffenburg; seit 2007 Fachanwältin für Familienrecht.
1999 bis 2003 Vorsitzende der JU Goldbach-Hösbach; seit 1998 Mitglied im CSU-Ortsverband Goldbach; 1999 bis 2005 Mitglied im CSU-Kreisvorstand Aschaffenburg-Land; 2005 bis 2019 stellv. CSU-Kreisvorsitzende Aschaffenburg-Land; seit 2019 Kreisvorsitzende CSU Aschaffenburg-Land; seit 2003 Mitglied des CSU-Bezirksvorstand; seit 2009 Mitglied im Landesvorstand der Frauen Union.
2007 bis 2019 Kreisvorsitzende der Frauen Union AB-Land; seit 2019 Ehrenkreisvorsitzende der FU-AB-Land.
2002 bis 2014 Gemeinderätin in Goldbach; seit 2002 Kreisrätin im Landkreis Aschaffenburg; Mai 2008 bis April 2014 erste Stellvertretende des Landrats.
Englisch (G).
Seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; 19. WP: seit Januar 2018 Vorsitzende Ausschuss für Inneres und Heimat; Mitglied Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr); Vorsitzende des Gremiums nach Art. 13 Abs. 6 GG.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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