Abgeordnete
Christian Lindner
© DBT/ Inga Haar
Christian Lindner, FDP
Politikwissenschaftler
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 7. Januar 1979 in Wuppertal.
Studium der Politikwissenschaft, öffentliches Recht und Philosophie an der Rheinischen Friedrich‐Wilhelms‐ Universität Bonn;
Major der Reserve bei der Luftwaffe;
1997 bis 2004 Inhaber einer Werbeagentur sowie Mitgründer eines Internet‐Unternehmens;
Vorsitzender der Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag und Bundesvorsitzender der FDP;
Seit 1995 Mitglied der FDP; 2000 bis 2009 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen; 2009 bis 2012 Mitglied des Deutschen Bundestages; 2009 und 2011 Generalsekretär der FDP; 2012 bis 2017 Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen; seit 2013 Bundesvorsitzender der FDP; 2017 bis 2021 Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion;
Mitglied des Senats, Deutsche Nationalstiftung; Mitglied des Kuratoriums, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
|---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Funktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenBundesminister der Finanzen
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.