Abgeordnete
Max Lucks
© Max Lucks/Finn Kantus
Max Lucks, Bündnis 90/Die Grünen
Angestellter
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19.04.1997 in Gelsenkirchen-Ückendorf.
Abitur an der Märkischen Schule Wattenscheid im Jahr 2015; seit 2016 im Bachelor-Studium der Sozialwissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum.
Verschiedenste Studierendenjobs neben dem Studium von 2015 bis 2019; 2019 bis 2020 angestellter Wahlkampfkoordinator der Grünen Partei im Ruhrgebiet, 2020 bis 2021 angestellter Referent für Öffentlichkeitsarbeit der Grünen Fraktion im Ruhrparlament.
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft, Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken;
Seit 2013 Mitglied bei Bündnis 90/Die Grünen und seit 2011 Mitglied bei der Jugendorganisation Grüne Jugend; 2014 bis 2015 Mitglied im Bundesvorstand der Grünen Jugend und im Kreisvorstand der Grünen Partei in Bochum; 2015 bis 2017 Landessprecher der Grünen Jugend Nordrhein-Westfalen; 2017 bis 2019 Bundessprecher der Grünen Jugend, währenddessen beratendes Mitglied des Grünen Parteirates und ständiger Gast in der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Seit 2021 Mitglied im Deutschen Bundestag
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenMitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Vorsitz
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.