Abgeordnete
Anna Lührmann
© Stefan Kaminski
Dr. Anna Lührmann, Bündnis 90/Die Grünen
Politikwissenschaftlerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 14. Juni 1983 in Lich (Mittelhessen).
1996 bis 2002 ehrenamtliches Engagement vor allem in der Grünen Jugend (mit Unterbrechung für Auslandsaufenthalt in den USA 1999 bis 2000), 2002 Abitur in Hofheim (Taunus), 2003 bis 2008 Bachelor of Arts in Politikwissenschaft an der Fern Universität Hagen. 2002 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages, 2002 bis 2004 Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, ab 2004 Mitglied im Haushaltsausschuss. 2009 bis 2011 Master in „Gender and Peace Studies“ an der Ahfad Universität in Sudan. 2010 bis 2012 Tätigkeiten für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), 2010 bis 2011 Wahl- und Parlamentsberatung im Sudan, 2011 bis 2012 Beratung der UNDP Democratic Governance Group zu Jugendpartizipation.
2011 bis 2015 Humboldt Universität zu Berlin, Master of Arts „Research Training in Social Sciences“, Promotion in Politikwissenschaft über Demokratieförderung. 2015 bis 2021 Varieties of Democracy Institute (V-Dem) an der Universität Göteborg, 2015 bis 2018 Postdoc, 2018 bis 2020 stellvertretende Direktorin, 2018 bis 2021 Juniorprofessorin, 2020 Ernennung zum „Docent“ durch Nachweis von Leistungen, die einer zweiten Dissertation entsprechen. Mitgliedschaften: Europa Union, BUND, Pro regionale energie eG, Wir sind mehr e.V. (Limburg).
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenFunktion
Bereich "Funktion" ein-/ausklappenStaatsministerin im Auswärtigen Amt
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.