Abgeordnete
© Kristine Lütke/Heidrun Hönniger
Kristine Lütke, FDP
Pflegeunternehmerin
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 29. Juni 1982 in Nürnberg; ledig.
Abitur am Gymnasium Roth 2002, Auslandsjahr in Terrebonne, Québec, Kanada 1998;
2002 bis 2007 Studium der sozialen Arbeit an der TH Nürnberg, Abschluss als Diplom Sozialpädagogin; Auslandsaufenthalt in Örebro, Schweden, 2004;
2007 bis 2010 Studium der Gerontologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Abschluss Master of Science, 2010;
2011 Qualitätsmanagementbeauftragte im Gesundheitswesen an der TÜV Süd Akademie;
2013 bis 2014 Weiterbildung zur Einrichtungsleitung nach § 71 AVPfleWoqG bei der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste Nürnberg.
2007 Einstieg ins Familienunternehmen, Seniorenbetreuung und -pflege „bei St. Otto“ GmbH und des Dienstleistungszentrums für soziale Einrichtungen GmbH; seit 2016 geschäftsführende Gesellschafterin der beiden Unternehmen.
2018 Bundesvorsitzende der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. und JCI- Senatorin;
Mitglied des DIHK Mittelstandsausschuss 2017 bis 2021;
Seit 2018 Mitglied des Landesgruppenvorstandes des Bundesverbandes privater Anbietersozialer Dienste e. V. (bpa) in Bayern;
Seit 2019 Mitglied der IHK-Vollversammlung Nürnberg für Mittelfranken;
Mitglied des Expertengremiums zur Pandemieeindämmung in der Langzeitpflege des Bayerischen Staatsminiserums für Gesundheit und Pflege;
Landesschatzmeisterin der FDP Bayern, Mitglied des Kreistags Nürnberger Land, Beisitzerin des Kreisverbandes der FDP Nürnberger Land.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
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