Abgeordnete
Heiko Maas
© SPD Saar / Susie Knoll
Heiko Maas, SPD
Jurist
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. September 1966 in Saarlouis; römisch-katholisch; geschieden; zwei Kinder.
1987 Allgemeine Hochschulreife; 1988 Mitarbeiter der Ford-Werke Saarlouis; 1989 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, Erstes Staatsexamen;
1994 bis 1996 Mitglied des saarländischen Landtages; 1996 Zweites Staatsexamen; 1996 bis 1998 Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr im Saarland; 1998 bis 1999 Minister für Umwelt, Energie und Verkehr im Saarland; 1999 bis 2013 Mitglied des saarländischen Landtages; 2012 bis 2013 Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und stellvertretender Ministerpräsident im Saarland; 2013 bis 2018 Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz; 2018 bis 2021 Bundesminister des Auswärtigen.
Seit 1989 Mitglied der SPD; 1999 bis 2012 Vorsitzender der SPD-Fraktion; 2000 bis 2018 Vorsitzender der SPD Saar; seit 2001 Mitglied des SPD-Parteivorstandes; 2005 bis 2006 Leiter der Projektgruppe „Moderne Industriepolitik“ des SPD-Parteivorstandes; 2008 Leiter der Arbeitnehmerinitiative des SPD-Parteivorstandes; 2010 bis 2012 Leiter der Zukunftswerkstatt „Demokratie und Freiheit“ des SPD-Parteivorstandes.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
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