Abgeordnete
Holger Mann
© Katrin Lorenz
Holger Mann, SPD
Politikwissenschaftler, Geschäftsführer
Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 19. Februar 1979 in Dresden; aufgewachsen im Erzgebirge; seit 1997 wohnhaft in Leipzig; verheiratet; drei Kinder.
Wehrdienst in Wiederitzsch; Studium der Politik, Journalistik und Geschichte an der Universität Leipzig; bis März 2009 angestellter Geschäftsführer einer Entwicklungsgesellschaft in und am Leipziger Neuseenland; April bis September 2009 Elternzeit.
Seit September 2009 Landtagsabgeordneter der SPD im Sächsischen Landtag zuletzt als Sprecher für Hochschule und Wissenschaft sowie Wirtschaft, Technologie und Digitalisierung; Vorsitzender des Stadtverbandes der SPD-Leipzig; Verwaltungsrat der Verbraucherzentrale Sachsen e.V.; Vorstände des Bildungswerkes Sachsen der Deutschen Gesellschaft e.V. sowie des Wissenschaftsforums Mitteldeutschland e.V.
Mitglied unter anderem in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, dem Herbert-Wehner Bildungswerk, dem Sächsischen Verband für Jugendarbeit und Jugendweihe e.V., der SJD - Die Falken Landesverband Sachsen sowie den Bürgervereinen Gohlis und Möckern/Wahren.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappen| Veröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.