Abgeordnete

Susanne Menge
© Susanne Menge/Ilker Evcan
Susanne Menge, Bündnis 90/Die Grünen
Studienrätin

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. Februar 1960 in Bad Zwischenahn; evangelisch-lutherisch; geschieden; drei Kinder.
1969 bis 1979 Gymnasium Bad Zwischenahn, Abschluss Abitur; 1979 bis 1986: Studium für das Lehramt in der Sekundarstufe II, Fächer: Politik/Wirtschaft, Sport.
Studienrätin am Gymnasium Graf-Anton-Günther-Schule/IGS Helene-Lange-Schule Oldenburg; 2007 bis 2013 Gleichstellungsbeauftragte; 2008 bis 2012 Koordinatorin für das Pilotprojekt des Landes Niedersachsen Globales Lernen – Schule gestaltet Globalisierung.
Seit 1984 Mitglied in der Partei Bündnis 90/Die Grünen; 1986 bis 1992 Gemeinderat Bad Zwischenahn; 1991 bis 1994 Kreistag Ammerland; 2001 bis 2006 und 2011 bis 2013 Stadtrat Oldenburg; Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 17. Wahlperiode; Mitglied des Niedersächsischen Landtages der 18. Wahlperiode ab November 2019.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenMitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenObfrau
Ordentliches Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellv. Mitglied
Stellvertretender Vorsitz
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenMitglieder des Bundestages haben gemäß § 45 Absatz 5 Abgeordnetengesetz innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Bundestag ihre Anzeigen über veröffentlichungspflichtige Angaben nach den Verhaltensregeln einzureichen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der 20. Wahlperiode werden grundsätzlich nach Ablauf dieser Frist und Bearbeitung der Daten veröffentlicht. Zumindest in einzelnen Veröffentlichungskategorien kann sich die Veröffentlichung von Angaben jedoch noch einige Zeit verzögern, da der Umfang einzelner Anzeige- und Veröffentlichungspflichten nach der am 19. Oktober 2021 in Kraft getretenen Novelle des Abgeordnetengesetzes noch nicht abschließend geklärt ist.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.