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Abgeordnete

Friedrich Merz
© Friedrich Merz/Tobias Koch
Friedrich Merz, CDU/CSU
Rechtsanwalt

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 11. November 1955 in Brilon; römisch-katholisch; verheiratet; drei Kinder.
1975 Abitur; 1975 bis 1976 Wehrdienst; 1976 bis 1981 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn; 1982 Erstes juristisches Staatsexamen in Düsseldorf; 1982 bis 1985 Referendarzeit am Landgericht Saarbrücken; 1985 Zweites juristisches Staatsexamen in Saarbrücken.
1985 bis 1986 Richter am Amtsgericht Saarbrücken; seit 1986 Rechtsanwalt; 1986 bis 1989 Referent beim Verband der Chemischen Industrie Frankfurt/Bonn; 2005 bis 2014 Partner der internationalen Anwaltskanzlei Mayer Brown LLP, Chicago/Düsseldorf; 2014 bis 2021 Senior Counsel bei Mayer Brown LLP.
1989 bis 1994 Mitglied des Europäischen Parlaments; 1994 bis 2009 und seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages; 1998 bis 2000 und 2002 bis 2004 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2000 bis 2002 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2009 bis 2019 Vorsitzender der Atlantik-Brücke e. V.; 2019 bis 2021 Vizepräsident des Wirtschaftsrats der CDU e. V.; seit Februar 2022 Vorsitzender der CDU-Deutschlands und seit dem 15. Februar 2022 Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
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Direkt gewählt
Bereich "Direkt gewählt" ein-/ausklappenNordrhein-Westfalen
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien
Bereich "Mitgliedschaften in sonstigen Gremien" ein-/ausklappenStellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenDie Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
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Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.