Etwas hat sich verändert
Die URL der Seite, die Sie versuchen, zu erreichen, hat sich verändert.
Sie werden umgeleitet in10Sek.
Abgeordnete

Maximilian Mordhorst
© Maximilian Mordhorst/Rainer Milling
Maximilian Mordhorst, FDP
Student

Biografie
Bereich "Biografie" ein-/ausklappenGeboren am 10. April 1996 in Neumünster; aufgewachsen in Mielkendorf und Rumohr; seit 2016 wohnhaft in Kiel, seit 2021 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin; evangelisch-lutherisch; ledig.
2015 Abitur an der Humboldt-Schule in Kiel, wo er ebenfalls Jura studiert (bisher ohne Abschluss); 2014 bis 2018 war er für ein Online Musik- und Kulturmagazin tätig, wo er mehrere Rezensionen und Meinungsbeiträge im Bereich der Rapmusik veröffentlichte.
Trat 2017 der FDP in Schleswig-Holstein und Kiel sowie den Jungen Liberalen Schleswig-Holstein bei; 2019 bis 2021 Landesvorsitzender der Jungen Liberalen Schleswig-Holstein.
Mitglied des Landesvorstandes der FDP Schleswig-Holstein; kandidierte 2021 erstmals für den Deutschen Bundestag.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Abstimmungen
Bereich "Abstimmungen" ein-/ausklappenVeröffentlichung | Abstimmungsthema | Abstimmungsverhalten |
---|
Gewählt über Landesliste
Bereich "Gewählt über Landesliste" ein-/ausklappenSchleswig-Holstein
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag
Bereich "Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag" ein-/ausklappenOrdentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Bereich "Veröffentlichungspflichtige Angaben" ein-/ausklappenBerufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dennys Bornhöft, MdL Schleswig-Holstein, Kiel
Die Veröffentlichung von Angaben nach den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages erfolgt sukzessive nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Daten. Die Reihenfolge der Veröffentlichungen wird ausschließlich durch den Bearbeitungsstand einzelner Angaben bestimmt.
Insbesondere die Veröffentlichung der erforderlichen Angaben zu Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften kann sich in Einzelfällen verzögern, weil noch eine Übergangsregelung galt und in Einzelfällen die Anzeige erst bis Januar 2023 zu erfolgen hat.
Für die Höhe der anzeigepflichtigen Einkünfte sind bei unselbstständigen Tätigkeiten die Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgeblich, bei selbstständigen Tätigkeiten hingegen die Gewinne vor Steuern. Die jeweiligen Einkünfte werden daher jeweils entweder mit dem Zusatz „Brutto“ oder „Gewinn vor Steuern“ veröffentlicht. Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen wird auf die Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.